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Bei der Kreisstadt Euskirchen
ist frühestens zum 1. November 2020, spätestens jedoch zum 1. Januar 2021
die Stelle der/des

Ersten Beigeordneten (m/w/d)

zu besetzen, da sich der derzeitige Stelleninhaber um ein anderes Wahlamt bewirbt.

Die Kreisstadt Euskirchen als größte Stadt des gleichnamigen Kreises liegt verkehrsgünstig zur Rhein­schiene und landschaftlich reizvoll im Städtedreieck Köln (40 km) / Bonn (30 km) / Aachen (60 km). Daher hat sich die mittlerweile rund 59.000 Einwohner zählende Stadt zu einem attraktiven und dynami­schen Mittelzentrum mit oberzentralen Funktionen entwickelt.

Die/der Erste Beigeordnete ist Allgemeine/r Vertreter/in der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. Der Geschäftskreis der/des Ersten Beigeordneten umfasst derzeit folgende Verwaltungsbereiche:

Der Rat der Stadt Euskirchen kann im Einvernehmen mit dem/der Bürgermeister/in den Geschäftsbe­reich der/des Beigeordneten neu festlegen.

Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe B 2/B 3 bewertet. Besoldung und Aufwandsentschädigung rich­ten sich nach der Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Wahlzeit der/des Ersten Beigeordneten beträgt 8 Jahre.

Gesucht wird eine führungserfahrene, engagierte, entscheidungsfreudige und teamorientierte Persön­lichkeit, die es versteht, die Stadt in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der/dem Bürger­meister/in und der Belegschaft, den politischen Entscheidungsträgern sowie den Bürgerinnen und Bürgern bürgernah, wirtschaftlich und zukunftsorientiert weiter zu entwickeln.

Gemäß § 71 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW müssen Bewerber/innen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben wird neben den gesetzlichen Voraussetzungen die Befähigung zum Richteramt erwartet. Alternativ wird die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungs­dienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, verbunden mit einer langjährigen praktischen Erfahrung in einer vergleichbaren Spitzenposition in der öffentlichen Verwal­tung, vorzugsweise im kommunalen Bereich, vorausgesetzt. Gewünscht ist außerdem die Wohnsitz­nahme in Euskirchen.

Spezifische soziale Kompetenzen und Qualifikationen, die durch generationenübergreifende Familien- und Pflegearbeit sowie im Rahmen freiwilligen sozialen Engagements erworben werden, sind ausdrück­lich willkommen.

Die Kreisstadt Euskirchen betreibt ein intensives betriebliches Gesundheitsmanagement und pflegt eine Verwaltungskultur, die die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie bzw. Pflegeaufgaben unterstützt.

Die Kreisstadt Euskirchen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Von der/dem Stelleninhaber/in wird erwartet, dass sie/er sich für die Umsetzung des Gleichstellungsplans einsetzt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 12. Juni 2020 an