Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Immer mehr Menschen suchen nach flexiblen Beschäftigungsoptionen, die es ihnen ermöglichen, Arbeit und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Die 4-Tage-Woche, Remote Work, aber auch Teilzeit-Arbeit oder Midijobs versprechen mehr Freiheit und weniger starre Arbeitszeiten. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilzeit und einem Midijob? Und was davon ist das Richtige für dich und deine Situation?

Was bedeutet Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit bezeichnet eine Beschäftigungsform, bei der die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Vergleich zu einer Vollzeittätigkeit reduziert ist. Bist du in Teilzeit beschäftigt, arbeitest du also weniger Stunden pro Woche oder Monat als ein Vollzeitbeschäftigter, wodurch du eine geringere wöchentliche oder monatliche Arbeitsbelastung hast.

Das Thema Teilzeit wird in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Gemäß § 2 TzBfG orientiert sich die Definition von Teilzeit daran, wie viele Stunden eine Vollzeitkraft in einem Unternehmen tätig ist. Die genaue Anzahl der Arbeitsstunden in einer Teilzeitbeschäftigung kann demnach variieren und hängt von der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es gibt verschiedene Modelle von Teilzeitarbeit, wie beispielsweise eine 20-Stunden-Woche, eine 25-Stunden-Woche oder eine Arbeit an bestimmten Tagen pro Woche.

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Vollzeit oder Teilzeit oder Midijob?
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Was ist ein Midijob?

Bei einem Midijob darfst du als Arbeitnehmer lediglich durchschnittlich bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen. Der Midijob schließt direkt an den Minijob an und liegt dadurch zwischen dem Minijob und einer Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigung. Bei dieser Anstellungsart besteht zwar eine Sozialversicherungspflicht, doch profitierst du von steuerlichen Vorteilen und auch die Versicherungsabgaben sind gering.

So musst du trotz umfassendem Sozialversicherungsschutz nur einen reduzierten Beitrag zahlen. Die Abgaben zur Sozialversicherung sind abhängig von deinem Gehalt und werden danach gestaffelt. Trotz vergünstigten Sozialabgaben erwirbst du dennoch vollen Rentenanspruch aus der Rentenversicherung. Übst du den Midijob als Hauptjob aus und besitzt Lohnsteuerklasse I – IV, zahlst du zudem keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer. 

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Was ist ein Minijob?

Minijobs sollten nicht mit Midjobs verwechselt werden. Hier handelt es sich nämlich um geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungen, bei denen du nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen darfst. Für Minijobber besteht eine Rentenversicherungspflicht, von der du dich allerdings befreien lassen kannst. Minijobs sind für den Arbeitnehmer außerdem sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet, dass brutto demnach gleich netto ist und es keine Abzüge gibt. 

Verdienst du als Minijobber mehr als durchschnittlich 520 Euro monatlich, über das ganze Jahr gerechnet, so rutschst du automatisch in den Midijob-Bereich. Allerdings ist dieses Überschreiten mittlerweile gesetzlich etwas großzügiger geregelt. So darf dein Verdienst als Minijobber maximal zwei Kalendermonate pro Jahr unvorhersehbar die 520-Euro-Grenze überschreiten.

Dadurch, dass der Minijob sozialversicherungsfrei ist, besteht kein eigener Schutz in der Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung. Auch in die Rentenversicherung werden entweder keine oder nur sehr geringe Beiträge eingezahlt. Obwohl du selbst keine Abgaben zahlen musst, muss dein Arbeitgeber dennoch welche leisten. 

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Teilzeit oder Midijob?
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Teilzeit vs. Midijob: Vor- und Nachteile

Der wohl größte Vorteil bei einem Midijob sind die sehr geringen Sozialabgaben, welche bei einer Teilzeitbeschäftigung deutlich höher sein können. Denn als Arbeitnehmer in einem Midijob befindet man sich in einem sogenannten Übergangsbereich. Wie hoch die Sozialabgaben sind, hängt dabei prozentual vom Gehalt ab. Gehört man der Steuerklasse I, II oder IV an, profitiert man außerdem davon, keine oder nur sehr geringe Lohnsteuerabgaben zu zahlen. Mit Steuerklasse III ist der Midijob komplett steuerfrei. Bei einem Teilzeit-Job dagegen sieht dies anders aus. Denn hier wird die volle Lohnsteuer fällig, was zu teilweise deutlich mehr Abgaben führt. 

Als Midijobber darf man jedoch keinesfalls die Einkommensgrenze von 2.000 Euro überschreiten. Geschieht dies, ist der volle Anteil der Sozialversicherung zu zahlen. Generell gibt es strenge Vorgaben zum Midijob. Diese sind bei Teilzeitbeschäftigungen wesentlich entspannter, beispielsweise was Überstunden angeht. Außerdem darfst du hier mehr als 2.000 Euro verdienen und bist daher gehaltstechnisch nicht ganz so eingeschränkt. Bei einem Teilzeitjob stehen dir deshalb potenziell mehr Karrieremöglichkeiten offen, eben dadurch, dass es weniger Einschränkungen bei deinem Gehalt und deinen Arbeitsstunden gibt. 

Fazit

Midijob oder Teilzeit – was ist jetzt das Richtige für dich? Das kommt tatsächlich ganz auf deine Situation an. Ein Midijob bietet sich dann an, wenn du etwas mehr als bei einem Minijob verdienen möchtest. Beispielsweise während der Elternzeit. Willst du aber mehr als 2.000 Euro im Monat verdienen und gehaltstechnisch flexibler bleiben, ist Teilzeit die richtige Wahl. Tatsächlich ist auch eine Kombination aus Teilzeitarbeit und Midijob möglich. 

(Stand: 26.07.23)

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