Arbeiten in Frankreich, Rente genießen auf Hawaii: Leben und arbeiten im Ausland hat keine Nachteile für die Rente
25.07.2009
Ob Australien, Frankreich oder die Vereinigten Staaten: viele Menschen arbeiten im Laufe ihres Lebens in unterschiedlichen Ländern. Oder sie entscheiden sich als Rentner, ihren Wohnsitz in den sonnigen Süden zu verlegen. Immerhin rund 1,5 Millionen Renten überweist die Deutsche Rentenversicherung in über 100 verschiedene Staaten. All dies ist kein Problem, denn die Rentenversicherungsträger arbeiten über Ländergrenzen hinweg zusammen, so Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Und daran schließt sich dann auch gleich die erste Frage:
Wie werden meine Arbeitsjahre im Ausland bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Die Rentenversicherungssysteme in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich. Sie haben aber eigentlich alle eins gemeinsam: Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden oder Wartezeiten erfüllt werden. Zeiten in der Rentenversicherung aus verschiedenen Ländern können dabei aber zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Wartezeit von insgesamt 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte in Deutschland. Ohne die Zusammenrechnung könnte er diese Altersrente in Deutschland nicht erhalten.
In welchen Ländern erfolgt eine Zusammenrechnung der Zeiten in der Rentenversicherung?
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach EU-Recht im Verhältnis zu den Staaten der Europäischen Union. Darüber hinaus aber auch im Verhältnis zu Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Neben den EU-Staaten hat Deutschland auch mit anderen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Kroatien, der Türkei, den USA und Australien. Und auch hier erfolgt dann eine Zusammenrechnung der rentenrechtlichen Zeiten.
Und aus welchem Land bekommt man dann seine Rente?
Sind alle Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt, zahlt jedes Land für sich eine Teilrente. Eine gemeinsame Rentenzahlung von einem Land für andere Länder gibt es dabei nicht. Grundlage für die Rentenzahlung sind die in den verschiedenen Ländern jeweils zu berücksichtigenden Rentenzeiten. Die notwendige Rentenantragstellung selbst ist einfach: Es muss nur einmal ein Rentenantrag gestellt werden und zwar in dem Land, in dem man zu diesem Zeitpunkt wohnt. Dann wird das Rentenverfahren in den Ländern in Gang gesetzt in denen man Rentenzeiten erworben hat.
Alle Fragen rund um das Thema Ausland beantworten die Experten am Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 kompetent und kostenlos. Informationen gibt es auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Im Rahmen von Internationalen Sprechtagen in verschiedenen unserer bundesweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen werden regelmäßig persönliche Beratungen angeboten. Fachleute der Deutschen Rentenversicherung und der ausländischen Versicherungsträger beantworten vor Ort kompetent und kostenfrei die Fragen zum nationalen und internationalen Rentenrecht. Diese Sprechtage finden zunehmend auch in vielen Orten im Ausland statt. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie Termine und Orte. Informationen erhalten Sie aber auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung auch Informationsbroschüren zu diesem Thema an. Das umfangreiche Angebot ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos bestell- und downloadbar.
Originaltext:
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