Arbeitszeugnis-Formulierungen: die Geheimcodes im Zeugnis


Hast du ein Praktikum absolviert oder verlässt du deinen bisherigen Arbeitgeber, dann erhältst du von diesem ein Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis steht jedem Arbeitnehmer zu und soll deinen künftigen Arbeitgebern einen Überblick über deine bisherige Leistung und Arbeitsweise bieten. Hier liest du, welche Formulierungen dafür typisch sind und worauf Personaler Wert legen.
Siehst du dir Arbeitszeugnisse genau an, wird dir schnell auffallen: Es gibt in der Regel keine negativen Aussagen. Das hat einen Grund, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Beurteilung zwar der Wahrheit entsprechen, aber auch wohlwollend formuliert sein muss. Um diese Bedingung zu erfüllen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, haben sich in den letzten Jahren verschiedene Formulierungen etabliert, welche die Personaler immer wieder gebrauchen.
Ein Arbeitszeugnis muss also den Eindruck erwecken, dass du deine Arbeit gut und zufriedenstellend erledigt hast. Das macht es für einen Laien schwer, die wirkliche Beurteilung zum Beispiel in Form von Schulnoten herauszulesen. Offene Kritik ist strengstens verboten.
Typisch für ein Arbeitszeugnis:
Nicht jede Beurteilung weist diese Geheimcodes und Phrasen auf. Sie sind nur bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu finden.
Es werden zwei Beurteilungsarten unterschieden:
Wichtig: Für das Arbeitszeugnis hat sich ein gewisser Standardaufbau durchgesetzt. Diesem folgen die Firmen in der Regel. Er hält grundsätzlich eine Schlussformel bereit, in der dir dein Arbeitgeber alles Gute für die Zukunft wünscht und zum Beispiel festhält, ob das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde.
Immer wieder sind gerade qualifizierte Arbeitszeugnisse Thema von Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik. Dabei geht es weniger um den Anspruch als vielmehr um die Gestaltung. Um für Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gesetzlichen Rahmen zu vereinfachen, wurden in den letzten Jahren gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Auch in einem vermeintlich guten Arbeitszeugnis solltest du überprüfen, ob diese Regelungen eingehalten wurden.
Übrigens braucht nicht dein Arbeitgeber selbst das Zeugnis erstellen. Es ist vollkommen legitim, wenn sich ein Mitarbeiter der Personalabteilung mit der Formulierung auseinandersetzt. Auch dann ist es allerdngs nötig, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird.
Damit dein zukünftiger Arbeitgeber dein Zeugnis anerkennt, benötigt es gewisse Formalitäten. In der Tat spielt nämlich nicht nur die geleistete Arbeit eine Rolle. Dein jetziger Arbeitgeber muss das Zeugnis immer auf Firmenpapier drucken. Es sollte den offiziellen Briefkopf des Unternehmens aufweisen. Hier werden sowohl die vollständigen Kontaktdaten der Firma als auch deine Daten aufgelistet. Weiterhin trägt das Schriftstück die Überschrift „Arbeitszeugnis“.
Danach folgen zunächst deine Stammdaten. Anschließend kommt die Tätigkeitsbeschreibung. Hier wird aufgeführt, welche Arbeiten du übernommen hast, was deine Tätigkeit also genau war. Im nächsten Abschnitt ist Vorsicht geboten, denn hier geht dein Vorgesetzter auf deine Leistung und dein Sozialverhalten ein. Hier können sich zweideutige Arbeitszeugnis-Formulierungen wiederfinden.
Im Anschluss nennt dein Chef in der Regel den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses, also beispielsweise die Kündigung aus betrieblichen Gründen. Schließlich folgen eine Schlussformel sowie Zukunftswünsche. Den Abschluss bilden wieder Formalitäten wie beispielsweise Unterschrift, Firmenstempel und das Datum, an dem das Zeugnis ausgestellt wurde.
Natürlich kann ein Unternehmen eine solche Beurteilung frei erstellen. Als Grundlage kann aber ebenso ein Arbeitszeugnis-Muster verwendet werden. Wichtig ist, dass du dein Arbeitszeugnis in ausgedruckter Form erhältst. Es ist nicht legitim, wenn es dir die Personalabteilung per E-Mail schickt, denn du brauchst die persönliche Unterschrift. Weiterhin muss es per Computer geschrieben werden. Handschriftliche Aufzeichnungen reichen nicht mehr aus.
Du solltest zudem kontrollieren, ob eine Schlussformel vorhanden ist. Hier wünscht dir dein Vorgesetzter alles Gute für die Zukunft und dankt dir außerdem für deine Arbeit. Natürlich ist eine solche Schlussformel an und für sich freiwillig, wenn sie aber fehlt, wird dir das negativ ausgelegt.
Es ist wichtig, dass dein Zeugnis zu deinen Angaben im Lebenslauf passt. Kontrolliere also noch einmal, ob die Beschäftigungszeiten und deine Notizen zur Anstellung mit dem Zeugnis übereinstimmen. Personaler werden hier schon bei kleinen Unstimmigkeiten hellhörig.
Wichtig: Versuche deiner Bewerbung immer mehrere Zeugnisse anzuhängen, damit sich dein potenzieller Arbeitgeber ein Bild darüber machen kann, wie sich deine Leistung entwickelt hat. Du kannst bei langer Betriebszugehörigkeit übrigens auch nach einem Zwischenzeugnis fragen. Zwar hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf, viele Vorgesetzte händigen es aber auf Nachfrage aus.
Ein Arbeitszeugnis setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen. Entgegen der Vorurteile sind nicht in jedem Abschnitt sogenannte Geheimcodes der Personalveranwortlichen zum Verhalten des Arbeitnehmers eingebaut. Meistens befinden sich diese nur in zwei Abschnitten:
Das Zeugnis sollte immer schriftlich ausgestellt werden und die Unterschrift sowie den Firmenstempel des bisherigen Arbeitgebers tragen. Weiterhin weist es die Stammdaten der Firma auf.
Für die Personaler ist das Zeugnis auf den ersten Blick in vielerlei Hinsicht interessant, wobei es hier nicht nur um die Bewertung deiner Arbeit an sich geht. Viele Personalverantwortliche prüfen auch einfach, ob die Angaben aus der Bewerbung stimmen. Achte unbedingt darauf, dass angegebene Zeiträume im Lebenslauf zu den Beurteilungen deiner Arbeitgeber passen. Schon kleine Abweichungen, die zum Beispiel durch Tippfehler entstehen, hinterlassen hier ein weniger positives Bild.
Natürlich wäre es für alle Beteiligten einfacher, wenn du ein Arbeitszeugnis mit altbekannten Schulnoten bekommst. Mit dem Gesetz ist das aber nicht vereinbar, denn eine Beurteilung sollte wohlwollend, also vermeintlich positiv, sein.
Die Formulierungen im qualifizierten Zeugnis kannst du mit ein bisschen Hintergrundwissen aber leicht in Schulnoten „umrechnen“. Ob du nun Note 3 oder Note 5 hast, erkennst du oft nur an Details, wie unterschiedlichen Adjektiven oder möglichen Steigerungsformen.
Liest du also zum Beispiel: „Sie hat ihre Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit des Unternehmens erfüllt“, entspricht das einer klassischen Note 1. Bereits wenn das Wörtchen „stets“ in dem Satz fehlt, hast du von deinem bisherigen Chef nur noch die Note 2 erhalten. Fehlt dann auch die Steigerung, ist also nur noch von „voller Zufriedenheit“ die Rede, kannst du von einer Note 3 ausgehen. All diese Formulierungen sind noch als positiv anzusehen.
Anders ist es, wenn dein Arbeitgeber beispielsweise schreibt: „Sie hat die zugeteilten Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit abschließen können.“ Sicherlich klingt auch das noch gut und eigentlich zufriedenstellend. In diesem Fall bekommst du aber leider nur die Note 5, also ein Mangelhaft.
Deine Alarmglocken sollten übrigens läuten, wenn du in einem Satz liest: „Sie hat sich bemüht.“ In diesem Fall hast du deinen Chef nicht überzeugt.
Möchtest du wissen, welche Formulierungen positiv sind, dann achte auf Adjektive. Typisch sind, sortiert nach den Schulnoten, folgende Formulierungen:
In der Tat ist es nicht leicht, negative Formulierungen aus einem eigentlich gut klingenden Zeugnis herauszulesen. Doch es gibt einige Sätze, die bei deinem neuen Job als negative Eigenschaften auffallen. Diese sogenannten Geheimcodes sind meist doppeldeutig und werden deswegen sehr kritisch gesehen. Sie können letztlich als Gesamtnote einer 6 gleichgesetzt werden.
Eine Formulierung, die Vorgesetzte häufig verwenden, ist: „Er hat ein gesundes Selbstvertrauen.“ Im ersten Moment scheint daran nichts auszusetzen sein, immerhin braucht es in jedem Beruf ein gewisses Maß an Selbstbewusstsein, um sich als Experte durchzusetzen. Taucht aber dieser Satz auf, heißt es, dass du arrogant bist. Diese Eigenschaft kommt bei den meisten Unternehmen nicht gut an.
Auch wenn dir eine „erfrischende Art“ nachgesagt wird, solltest du besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Diesen Geheimcode verwenden Personaler nämlich, wenn sie darauf verweisen wollen, dass du keine Manieren besitzt und frech auftrittst.
Wird dir eine „schnelle Beliebtheit bei Kunden“ zugesichert, ist das alles andere als der Türöffner für deine neue Anstellung. Vielmehr heißt es, dass du schlecht verhandeln kannst, was in vielen Unternehmen nachteilig ist. Immerhin möchte jeder Betrieb die höchstmögliche Marge erzielen.
Warst du laut Personalabteilung dazu „in der Lage, deine Meinung zu vertreten“, bist du nicht kritikfähig.
Negativ ist übrigens auch eine Formulierung, in der du für deine Arbeit Verständnis gezeigt hast. Keineswegs warst du hier besonders fleißig, vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Ähnlich ist folgende Aussage: „Er verstand sich darin, anfallende Aufgaben zu delegieren.“ Sie wird verwendet, wenn du Aufgaben lediglich an Kollegen abgegeben hast. Du warst also faul.
Natürlich sind viele dieser besagten Geheimcodes mittlerweile bekannt und Arbeitnehmer prüfen die Zeugnisse dahingehend, wenn sie diese ausgehändigt bekommen. In den letzten Jahren haben sich die Arbeitgeber deswegen andere Vorgehensweisen überlegt, negative Aspekte zum Ausdruck zu bringen.
Immer häufiger werden Zeugnisse ausgehändigt, in denen Unwichtiges betont wird. Hierbei handelt es sich um Dinge, die eigentlich als selbstverständlich gewertet werden und deswegen nicht erwähnt werden müssen. Tauchen dann in deinem Arbeitszeugnis solche Themen auf, sagt dein bisheriger Chef damit: Deine Arbeit entsprach eigentlich nicht den Anforderungen und du hast neben diesen selbstverständlichen Themen nicht viel im Petto.
Immer mehr Personaler verzichten mittlerweile auch in einem qualifizierten Arbeitszeugnis auf eine eigentliche Bewertung. Das liegt aber keineswegs daran, dass sie sich nicht festlegen wollen. Es verdeutlicht dem neuen Chef lediglich, dass hier erforderliche Qualifikationen für den Job nicht mitgebracht werden. Für deine Zukunft ist das natürlich fatal, denn dadurch wird es schwer, sich gegen Konkurrenz durchzusetzen.
Ein besonderes Maß an Skepsis solltest du bei passiven Formulierungen an den Tag legen. Aktive Formulierungen weisen immer darauf hin, dass du mit einer gewissen Eigeninitiative agierst. Sind die Sätze passiv, sieht das schon anders aus. In diesem Fall hast du anfallende Arbeit nicht gesehen. Du hast darauf gewartet, dass dir Tätigkeiten zugeteilt wurden.
Hier sind noch einmal alle wichtigen Fragen und Antworten zusammengefasst.
Hierbei handelt es sich um ein Dokument, dass die Tätigkeiten, Leistung und dein Sozialverhalten beschreibt. Es ist eine subjektive Beurteilung und wichtiger Bestandteil deiner Bewerbungsunterlagen.
Du solltest dein Arbeitszeugnis schriftlich beantragen, wenn dir dieses vom Chef nicht bereits zugesichert wurde.
In der Regel schreiben Mitarbeiter der Personalabteilung das Zeugnis. In kleinen Betrieben übernimmt das der Arbeitgeber selbst.
Achte sowohl auf die Formalitäten als auch auf die Formulierungen. Wichtig ist, dass dein Zeugnis an sich wohlwollend ist und keine brisanten Geheimcodes enthält. Weiterhin ist auch die Unterschrift und das Datum der Ausstellung wichtig.
Bis zu sechs Monate nach Erhalt kannst du noch um Berichtigung bitten. Im besten Fall lässt du aber nicht so viel Zeit verstreichen, sondern reagierst innerhalb weniger Tage.
Es gibt im Internet mehrere Webseiten, die Arbeitszeugnis-Muster bereitstellen. Diese stehen kostenlos zum Download bereit. Die inhaltliche Formulierung musst du aber selbst übernehmen und diese sollte auch individuell sein, denn darauf hat ein Arbeitnehmer Anspruch.
Bist du dir unsicher, ob deine Beurteilung nun positiv oder negativ ist, kannst du dein Zeugnis individuell prüfen lassen. Dies ist über verschiedene Online-Dienste möglich. Hier reichst du dein Zeugnis elektronisch ein. Für die Überprüfung musst du eine kleine Gebühr zahlen. Achte bei der Auswahl des Dienstes darauf, dass dieser auch tatsächlich qualifiziert ist.
Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis hast du schneller als du vielleicht vermutest. Hier reicht eine Beschäftigungsdauer von 6 Wochen vollkommen aus. In diesem Fall wird aber auch vorausgesetzt, dass du in den 6 Wochen überwiegend am Arbeitsplatz erschienen bist und nicht krank warst.
Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter die Beurteilung am letzten Arbeitstag aushändigen. Er ist zur Erstellung eines solchen Zeugnisses verpflichtet und kann dem Arbeitnehmer die Beurteilung aber natürlich auch schon eher aushändigen.
Für einen neuen Job ist ein Arbeitszeugnis enorm wichtig. Personaler können sich so durch die Beurteilung eines Dritten ein Bild von deiner Arbeit und Qualifikation machen.
Natürlich kann es immer wieder vorkommen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinweg bestehen bleibt. Gründe gibt es viele. Allzu oft stimmt beispielsweise die Chemie zwischen Chef und neuem Mitarbeiter nicht. Kündigt dich der Arbeitgeber, steht nun natürlich die Frage im Raum, wie das Arbeitszeugnis ausfallen wird. Oft erwägen Betroffene, einfach kein Arbeitszeugnis anzufordern. Eine Lösung ist das nicht, denn wenn ein Arbeitszeugnis fehlt, ist das immer ein schlechtes Zeichen.
Du solltest deswegen auch in diesem Fall auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bestehen. Darin ist es angebracht, einen Grund für die kurze Beschäftigungsdauer zu nennen. Dein Arbeitgeber sollte hier auf äußere Umstände verweisen. Diese können ganz unterschiedlicher Natur sein und lassen letzten Endes Raum für Interpretationen.
Es gibt Formulierungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder auftauchen und vom Arbeitnehmer selbst oft falsch interpretiert werden. Hierzu gehören:
Natürlich ärgert es Arbeitnehmer, dass solche zweideutigen Formulierungen verwendet werden. Erlaubt sind sie aber und sogar ein Muss, denn offene Kritik und negative Worte sind laut Gesetzgeber nicht gestattet. Personaler müssen sich also an alternativen Formulierungen bedienen.
Hierbei handelt es sich im Grunde um etwas Selbstverständliches. Mit solchen Aussagen verdeutlichen Arbeitgeber meist, dass es keine weiteren nennenswerten positiven Fähigkeiten gibt. Sie sind also eher schlecht für die Gesamtbeurteilung.