Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit: Und dann? Unweigerlich droht irgendwann wieder der Kontakt mit der Arbeitswelt. So viel ist sicher: Dein Jobeinstieg nach der Elternzeit ist Chance und Herausforderung zugleich. Damit er gelingt, sollte er gut geplant und wohl durchdacht sein. Und idealerweise genauso von dir gewollt.

Babyparadies oder Wickelhölle?

Back to work

Vielen jungen Müttern bzw. Vätern geht es bereits nach wenigen Monaten des Windelwechseln, Stillens oder Fläschchengebens gleich: Sie ersehen heiß und innig die Rückkehr in den Beruf und den Luxus eines geregelten Arbeitstags. Wie war das noch schön, als man morgens gemütlich ins Büro kam, sich erstmal einen Kaffee machte und dann in Ruhe die E-Mails checkte? Kein Babygebrüll, keine Geruchsbelästigungen, keine Kinderkrankheiten und kaum Schlafentzug – und wenn doch, dann war letzterer zumindest ausschließlich selbst verschuldet. Ach, der Büroalltag hatte doch auch seine Vorteile…


Trautes Heim, Glück allein

Andere Mamas oder Papas hingegen gehen voll in ihrer Rolle als liebende Vollzeitpflegekraft auf und wollen am liebsten noch gar keinen Gedanken an ihre frühere Berufstätigkeit und ihren Job verschwenden. Sie genießen die freie Zeiteinteilung und die Möglichkeit, morgens länger in den Federn zu bleiben und mit dem Nachwuchs noch zu kuscheln. Den Tagesrhythmus allein von solch einem kleinen Wesen bestimmen zu lassen, kann durchaus auch einen sehr entschleunigenden Effekt haben.

Elternzeit mit Baby genießen
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Folge deinem Instinkt

Egal, ob du zu ersterer oder letzterer Eltern-Spezies gehörst: Deine Gefühle sind absolut okay und in Ordnung. Alles hat seine Berechtigung. Und so spürt auch jeder instinktiv, was ihm jetzt guttun würde: Bald wieder den Weg in die Arbeit zu suchen oder einfach noch ein paar weitere Monate zuhause zu bleiben. Wichtig ist, dass du selbst voll hinter deiner Entscheidung stehst – und am besten auch dein Partner davon überzeugt ist. Höre nicht allzu viel auf Meinungen aus der Verwandtschaft oder dem Freundeskreis. Du musst selbst spüren, was der richtige Weg für dich und dein Kind ist.

Natürlich gibt es jedoch auch wirtschaftliche Gründe, die dafürsprechen, bald wieder arbeiten zu gehen. Braucht ihr deinen Verdienst für den Lebensunterhalt, dann ist klar, dass du deinen beruflichen Wiedereinstieg möglichst bald planen musst.


Die Elternzeit

Spätestens eine Woche nach der Geburt deines Kindes hast du deinen Elternzeitantrag bei deinem Arbeitgeber eingereicht. Hier hast du festgelegt, wie viele Monate Elternzeit du zunächst einmal nehmen willst. Die meist gewählteste Option sind momentan 14 Monate, verteilt auf beide Partner. Sprich, in vielen Fällen nimmt die Mutter 12 Monate Elternzeit, der Vater zusätzlich zwei Monate. Doch wie viel Elternzeit du beanspruchst, ist immer ganz individuell und hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Insgesamt stehen dir 36 Monate Elternzeit zu. Zwölf davon musst du vor dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen. Die restlichen 24 Monate lassen sich auf die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag verteilen. Maximal lässt sich die Elternzeit in drei Zeitabschnitte splitten.

Neigt sich die von dir gewählte Elternzeit dem Ende zu, ist es fast schon zu spät, um Kontakt zu deinem Arbeitgeber aufzunehmen. Optimal ist es, wenn du auch nach der Geburt und während der Elternzeit in Verbindung mit deinem Arbeitgeber bleibst. Denn oftmals heißt „aus den Augen, aus dem Sinn“ – und wer nach einer bestimmten Zeit wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, der sollte sich nicht komplett aus dem Staub machen.


Kontakt halten

Wie gelingt es, auch während der Elternzeit in Kontakt mit seinem Arbeitgeber zu bleiben? Hier ein paar Vorschläge:

  • Fühlst du dich sehr wohl in deinem Team und habt ihr ein gutes, freundschaftliches Verhältnis untereinander, dann lass‘ deine Kollegen an deinem Glück teilhaben: Sie freuen sich sicher über die ersten Babyfotos oder lustige Beweisbilder von deiner Mama- oder Papa-Zeit zuhause.
  • Melde dich in losen Abständen bei deinem Chef oder deiner Chefin. Hier musst du weder den Speiseplan deines Babys noch dessen aktuelle Schlafphasen durchgeben, aber über ein kurzes „Hallo“ und einen freundlichen Gruß freut sich dein Vorgesetzter bestimmt. Mit so einer Rückmeldung bringst du dich wieder ins Gedächtnis, und das schadet nie.
  • Hast du einen netten Kollegen in der Personalabteilung, so macht es auch Sinn, sich dort zwischendurch zu melden. Hier kann man durchaus durch die Blume seine Rückkehr in Erinnerung rufen, eventuell indem man einen Hinweis auf die noch verbleibende Elternzeit streut (Beispiel: „Nun sind es ja noch gute 3 Monate bis zu meiner Rückkehr und ich freue mich schon sehr, bald wieder im Büro zu sein.“)
  • Manche Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten an, während ihrer Elternzeit an Weiterbildungen teilzunehmen. Falls das für dich möglich ist, nutze diese Chance unbedingt: Du bleibst damit in Kontakt mit deiner Firma und zugleich fachlich am Ball.
Elternzeit arbeiten
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Zurück in Vollzeit

Planst du, ganz korrekt entsprechend deiner beantragten Elternzeit wieder in deinen Job zurückzukehren, musst du keine weiteren Formalia ausfüllen. Allerdings wird dann von dir auch erwartet, dass du deine Tätigkeit exakt wieder in dem Rahmen ausübst, in dem dies vor der Geburt deines Kindes der Fall gewesen ist. Sprich, warst du vorab in Vollzeit tätig, nimmst du auch wieder eine Vollzeitbeschäftigung auf. Das verlangt von dir vor allem zwei Dinge:

  • Die Bereitschaft, sich vom Vollzeit-Mama-/Papa-Alltag auf den Vollzeit-Joballtag umzustellen.
  • Eine perfekte Organisation der Kinderbetreuung und -versorgung, auch in Notfällen (Krankheitsfall, Kita-Schließzeiten, …).

Umgekehrt muss dir dein Arbeitgeber nach Ablauf deiner genommenen Elternzeit einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Das heißt, Arbeitszeit, Ort, Bezahlung und Qualifikation müssen in etwa der vor der Geburt ausgeübten Position entsprechen. Darauf hast du ein Anrecht.


Kinderbetreuung regeln

Der Vorteil: Willst du wieder in Vollzeit arbeiten, hast du bei vielen Kitas oder Krippen bessere Chancen auf einen Betreuungsplatz. Denn mit deinem 40-Stunden-Job brauchst du eine Kinderbetreuung, die vermutlich fast den kompletten Öffnungszeiten der Einrichtung entspricht. Solche Plätze werden gerne vergeben, schließlich werden dafür auch die höchsten Gebühren fällig. Und oftmals haben Vollzeitbeschäftigte einen bevorzugten Anspruch auf Betreuungsplätze.

Leider gibt es in vielen Regionen Deutschlands immer noch zu wenig Kinderbetreuungsplätze. Auf jeden Fall musst du dich frühzeitig informieren, welche Einrichtungen bei dir in der Nähe oder in der Nähe deines Arbeitgebers liegen und wann du dein Kind dort vormerken oder anmelden kannst. Schau dir die Kindertagesstätten in Ruhe an und mache dir ein Bild vor Ort. Es ist wichtig, dass du dein Kind dort mit einem guten Gefühl abgibst, wenn du wieder arbeitest. Eine weitere Möglichkeit ist auch eine Einrichtung zu wählen, die sich am Arbeitsplatz deines Partners befindet. Dann übernimmt er das Bringen und Holen des Kindes.

Oftmals bieten die Betreuungseinrichtungen bereits zu Beginn des Kalenderjahres einen Tag der offenen Tür an, wo man auch Informationen über die Platzvergabe erhält. Achtung: Das Kinderkrippen- bzw. Kindergartenjahr startet immer zu Schulbeginn, also sprich im Sommer bzw. Herbst – je nach Bundesland! Zu diesem Zeitpunkt stehen die Chancen am besten, einen Platz zu ergattern. 


Tipps zur Planung der Kinderbetreuung:

  • Die ideale Betreuungseinrichtung liegt entweder in der Nähe deines Zuhauses, deiner Arbeitsstelle oder der Arbeitsstelle deines Partners.
  • Informiere dich frühzeitig über passenden Kindertagesstätten, ihre Öffnungszeiten, Preise und Anmeldeformalitäten.
  • Das Krippen- oder Kindergartenjahr startet in der Regel in dem Monat, in dem in deinem Bundesland auch das neue Schuljahr beginnt. Zu diesem Zeitpunkt werden die meisten Plätze frei.
  • Achtung: Oftmals musst du dein Kind bereits mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Eintrittstermin in die Kita anmelden!
  • Im besten Fall beginnst du mit der Eingewöhnung deines Kindes mindestens zwei bis drei Monate, bevor du wieder anfängst zu arbeiten. So habt ihr beide entspannt Zeit, diesen neuen Abschnitt in Angriff zu nehmen, und du kannst mögliche Krankheitsphasen zu Beginn noch gut abfedern. Stress und Druck sind Gift für diese Phase!
  • Buche die Betreuungszeiten für dein Kind nicht zu knapp. Als Richtwert: Pro Tag benötigst du eine Mindestbetreuungszeit für dein Kind, die deiner täglichen Arbeitszeit plus Hinweg zu deiner Arbeitsstelle und Rückweg zur Kita entspricht. Dazu solltest du mindestens noch eine halbe Stunde Puffer hinzuaddieren, um nicht in Stress zu geraten. Denn vielleicht kommst du an manchen Tagen in den Stau, die S-Bahn hat Verspätung oder du musst etwas länger in der Arbeit bleiben. Kalkuliere hier lieber großzügig!
Bürojob und Kind
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Lieber in Teilzeit arbeiten?

Rund zwei Drittel aller Mütter in Deutschland, die arbeiten, gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Vollzeitjob plus Mama, das ist also hierzulande eher die Ausnahme. Kein Wunder: Der Tag wird ja nicht länger, wenn du Mutter wirst. Du musst ab der Geburt deines Kindes deine dir zur Verfügung stehende Zeit neu aufteilen. Hast du keinen Partner, der eventuell reduziert arbeitet, ist es in der Praxis nur mit sehr viel Fremdbetreuung des Kindes realisierbar, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Und du brauchst einen sehr familienfreundlichen Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, in Teilzeit zu arbeiten. Du kannst

  • während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder
  • nach deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Achtung: Hast du vor der Geburt deines Kindes in Vollzeit gearbeitet, musst du einen Antrag auf Teilzeitarbeit bei deinem Arbeitgeber stellen. Vor dem dritten Geburtstag deines Kindes musst du den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeit einreichen, nach dem dritten Geburtstag mindestens 13 Wochen vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung.


Teilzeit während der Elternzeit

Der Vorteil dieser Variante liegt auf der Hand: Während der Elternzeit unterliegst du einem speziellen Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber ist nicht möglich, zudem bleiben deine alten Urlaubsansprüche erhalten. Hinzu kommt: Dein Anspruch auf eine Rückkehr in deine volle Stelle nach der Elternzeit, die du vor der Geburt deines Kindes innehattest, bleibt bestehen.

Generell gilt: Während der Elternzeit darfst du maximal 30 Stunden arbeiten. Sind folgende Voraussetzungen geboten, muss dir dein Arbeitgeber Teilzeit gewähren:

  • Der Betrieb hat mindestens 15 Beschäftigte.
  • Du bist bereits mindestens sechs Monate in diesem Unternehmen angestellt.
  • Du willst zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, mindestens zwei Monate lang.
  • Dein Arbeitsplatz ist teilzeitfähig.

Teilzeit nach der Elternzeit

Genauso gut ist es natürlich möglich, nach Ablauf der genommenen Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Ob dein Teilzeitwunsch allerdings angenommen wird, hängt von deinem Arbeitgeber ab. Ist dieser einverstanden, bekommst du einen neuen Arbeitsvertrag, in dem deine neue Arbeitsstundenzahl und die dazugehörigen Konditionen festgehalten sind. Dein alter Vertrag ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.


Elternzeit verlängern

In manchen Fällen müssen oder wollen Mütter oder Väter ihre zunächst genommene Elternzeit verlängern. Wichtig hierbei ist, die Frist zu beachten: Mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit muss dein neuer Antrag bei deinem Arbeitgeber eingehen.

  • Hast du nur ein Jahr Elternzeit beantragt, und willst nun verlängern, muss der Arbeitgeber zustimmen. Er kann durchaus auch ablehnen und deinem Wunsch nicht stattgeben.
  • Hast du zwei Jahre Elternzeit genommen und möchtest das dritte Jahr nun noch direkt dranhängen, muss der Arbeitgeber nicht explizit zustimmen. Du reichst einfach deinen neuen Antrag ein.
Arbeiten mit Kind
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Zurück ins alte Leben – oder auf zu neuen Ufern?

Abgesehen von der arbeitsrechtlichen Lage stellt sich für viele Mütter, aber auch Väter die Frage: Will ich überhaupt wieder in meinen alten Job zurück? Oder zieht es mich zu neuen Ufern? Möchte ich vielleicht etwas ganz anderes ausprobieren oder habe ich während meiner Elternzeit festgestellt, dass ich bislang unentdeckte Talente habe – und diese will ich nun weiterverfolgen?

Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Erlebnis. Sie verändert Menschen – und oftmals auch deren Blickwinkel. Nicht selten verspüren Mütter und Väter nach der Elternzeitpause den Drang, noch einmal etwas anderes zu machen. Wie wäre es denn, jetzt noch einmal eine Berufsausbildung oder ein Studium anzugehen, eine Fort- oder Weiterbildung zu besuchen oder sich in einem bestimmten Bereich selbstständig zu machen? Da die Elternzeitpause sowieso einen Cut im Berufsleben darstellt, fällt hier für viele auch der Startschuss für einen Neubeginn. Der Mut lohnt sich oftmals: Denn gerade im Alter zwischen Mitte Zwanzig und Anfang Vierzig ist es gut machbar, sich noch einmal komplett umzuorientieren und eine neue Karriere in Angriff zu nehmen.

Tipp: Möchtest oder musst du dir nach Ablauf deiner Elternzeit einen neuen Job suchen, hole dir Unterstützung! Es gibt viele Einrichtungen, die darauf spezialisiert sind, vor allem Müttern den Berufseinstieg nach der Babypause zu erleichtern. Du findest dort Weiterbildungen, knüpfst wertvolle Kontakte und erhältst Hilfe rund um Themen wie Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch und Stellensuche! Ein hilfreiches Portal ist beispielsweise perspektive-wiedereinstieg.de.


Fazit

Wichtig ist vor allem, dass du dir bereits frühzeitig Gedanken machst, wann und in welcher Form du in deinen Job zurückkehren willst. Hältst du beständig Kontakt zu deinem Arbeitgeber und rufst dich dort immer wieder in Erinnerung, kann dir das den Wiedereinstieg erleichtern. Grundvoraussetzung, um wieder arbeiten gehen zu können, ist die passende Kinderbetreuung. Denn weißt du deinen Nachwuchs gut versorgt, kannst du auch ruhigen Gewissens im Job wieder voll durchstarten. 


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