Rote Löwe auf der Flagge von der Stadt Düsseldorf Düsseldorf. Nähe trifft Freiheit

Mitarbeiter*in für verwaltungstechnische Aufgaben in der Kanalbestandssicherung

Wir für unseren Bauwerke mit der Übersicht der Stadt Düsseldorf auf dem Hintergrund.

BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1) oder EG 9a TVöD
für den Stadtentwässerungsbetrieb

Über 500 Beschäftigte des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf (SEBD) sorgen unter anderem für die Abwasserbeseitigung und -reinigung der im Düsseldorfer Stadtgebiet anfallenden Abwässer und sind verantwortlich für die Betriebsfähigkeit von zwei Großklärwerken sowie für ein über 1.550 Kilometer langes Kanalnetz mit 150 Pumpstationen und weiteren Einrichtungen.

In der Abteilung Grundlagenplanung sorgen Sie mit ihrem Einsatz für den baulichen Schutz der bestehenden Abwasserkanäle und weiterer Bauwerke der Entwässerung bei Baumaßnahmen Dritter im öffentlichen Raum (zum Beispiel Straßenausbaumaßnahmen, Verlegung von Versorgungs- oder Telekommunikationsleitungen).

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Ihre Perspektive im Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit anspruchsvollen Aufgaben in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Als Teil unseres Teams leisten Sie mit Ihrer Arbeit einen wich­tigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge der Bürger*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Es erwarten Sie:

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.