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Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d) / Diplom-Sozialpädagogen (FH) (m/w/d) / Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit (m/w/d)

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sucht

staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d) oder
Diplom-Sozialpädagogen (FH) (m/w/d) oder
Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit (m/w/d) als

für die Sozialen Dienste der Justiz des Landes Brandenburg
(Fachbereiche Bewährungshilfe und Gerichtshilfe).

An den folgenden Dienstsitzen können frühestens ab dem 1. August 2024 jeweils unbefristet eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden besetzt werden:

Dienstsitz Bad Liebenwerda (Az.: 2390 E – 10.12 SH 1)

Dienstsitz Cottbus (Az.: 2390 E – 10.12 SH 2)

Dienstsitz Fürstenwalde/Spree (Az.: 2390 E – 10.12 SH 3)

Dienstsitz Neuruppin (Az.: 2390 E – 10.12 SH 4)

Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein wichtiger Teil der ambulanten Strafrechtspflege mit den Bereichen Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und dem Fachbereich Täter-Opfer-Ausgleich, für den eine spezielle Fortbildung notwendig ist.

Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet, flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision.

Aufgabengebiet:

Als Bewährungshelfer (m/w/d) betreuen Sie verurteilte Menschen, die das Gericht zur Hilfe und Kontrolle der Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe unterstellt hat. Sie beraten straffällige Menschen in allen mit der Resozialisierung zusammenhängenden Fragen und Problemen, wie zum Beispiel Straftataufarbeitung und Unterstützung bei lebenspraktischen Problemen. Darüber hinaus überwachen und kontrollieren Sie die Einhaltung der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen und unterrichten das Gericht. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern ist selbstverständlicher Teil Ihrer Arbeit.

Im Bereich Gerichtshilfe umfasst Ihre Arbeit im Wesentlichen die Erstellung von Gerichtshilfeberichten über Beschuldigte oder Geschädigte in Ermittlungsverfahren. Hierzu gehören auch die Auflagenkontrolle, Haftentscheidungshilfen und die Vermittlung von Erwachsenen in gemeinnützige Arbeit.

Für alle Fachbereiche liegen Qualitätsstandards vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in der Rubrik Soziale Dienste unter: www.olg.brandenburg.de

Anforderungen:

Wir erwarten einen mindestens befriedigenden Fachhochschulabschluss der Fachrichtungen Sozialarbeit / Sozialpädagogik. Die staatliche Anerkennung des Abschlusses ist zwingend erforderlich.

Des Weiteren erwarten wir eine selbständige Arbeitsweise, Belastbarkeit, sicheres Auftreten, Durchsetzungsfähigkeit, sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und eine ausgeprägte Reflexionsfähigkeit.

Zur Ausübung der Tätigkeit bei den Sozialen Diensten der Justiz sind persönliche Mobilität und ein verfügbarer PKW erforderlich. Darüber hinaus ist Berufserfahrung in der Arbeit mit straffälligen Menschen wünschenswert.

Bewertung der Stelle:

Die Stellen sind mit Entgeltgruppe S 15 TV-L bewertet.

Wir bieten:

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Bewerber (m/w/d), die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erklären.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf, Ablichtungen der Studien- und Arbeitszeugnisse und der Urkunde über die staatliche Anerkennung) bis zum 27.05.2024 in einer Datei im PDF-Format (max. 5 MB) per E-Mail an:

dezernat10@olg.brandenburg.de

oder per Post an:

Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Dezernat 10
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens der Stellenausschreibung (siehe oben) und des Fundortes der Stellenanzeige.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Feststellung der Vergleichbarkeit und die staatliche Anerkennung durch die hierfür zuständige Stelle (Landesamt für Soziales und Versorgung) nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz beizufügen (Zertifikat). Anderenfalls kann die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Einstellungszeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerbungsunterlagen im Anschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beilag.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich mit der Einsichtnahme in Ihre Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung Ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 DSGVO entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung erteilen:

Frau Kraume-Nast (Tel: 03381/39-9226)

Frau Demtschuk (Tel: 03381/39-9156)