Gemeinde Beckingen

In der Gemeinde Beckingen ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle

der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (m/w/d) zum 01. Oktober 2024

neu zu besetzen.

Gem. § 31 Abs. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 KSVG dauert die Amtszeit längstens bis zum 30. September 2034. Unabhängig davon bildet gemäß § 120 des Saarländischen Beamtengesetzes für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit, die von den Bürgern gewählt sind, das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl nach der Besoldungsgruppe A16. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Beckingen am 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, findet am 23. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerber/in oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024, 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Der derzeitige Amtsinhaber bewirbt sich erneut um das Amt.

Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien, Nachweis des beruflichen Werdegangs) sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Beckingen, Bergstr. 48, 66701 Beckingen, Kennwort „Bürgermeisterwahl“, zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt unter Rufnummer 06835/55-150.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu.