Abschaffung des Solidaritätszuschlags: So viel sparst du ab 2021


Gute Neuigkeiten: Ab 2021 könnte dein monatlicher Gehaltszettel auch ohne Gehaltserhöhung etwas besser aussehen, denn ab dem 1. Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag, den wir sonst zusätzlich zur Lohnsteuer zahlen, für 90 Prozent der Steuerzahler weg. Die Freigrenze für den „Soli“ wurde von der Bundesregierung ordentlich angehoben, um Gering- und Mittelverdiener zu unterstützen. Mit dieser Regelung sollen 35,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger um etwa elf Millionen Steuern entlastet werden. Wir geben einen Überblick, wie genau du von dieser Änderung profitierst.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer und wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den zusätzlichen Finanzbedarf des Bundes nach der Wiedervereinigung zu decken. Tatsächlich sollte der Solidaritätszuschlag, auch „Soli“ genannt, bereits Ende 2019 abgeschafft werden, doch wurde er aufgrund deutlich höherer Ausgaben im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit verlängert.
Auch 2021 wird der Soli nicht komplett abgeschafft, allerdings wird die Freigrenze deutlich erhöht. Lag sie bisher bei 972 Euro Einkommensteuer im Jahr bei Einzelveranlagung und 1.944 Euro Einkommensteuer im Jahr bei Zusammenveranlagung, ist sie nun bei 16.956 Euro für einzeln Veranlagte und 33.912 Euro für zusammen Veranlagte – was bedeutet, dass bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 61.717 bzw. 123.434 Euro brutto kein Solidaritätszuschlag mehr geleistet werden muss.
Diese Freigrenze gilt auch für Selbstständige.
Selbst wer diese Grenze überschreitet muss nicht unbedingt den vollen Betrag zahlen, da sich an die Freiheitsgrenze eine sogenannte Milderungszone anschließt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 96.409 Euro bei Einzelveranlagung oder 192.818 Euro bei Ehepartnern wird der Zuschlag abgestuft. Je höher das Einkommen, desto höher ist also auch der Anteil des Solidaritätszuschlags. Nur noch Spitzenverdiener und Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen, müssen ihn in voller Höhe begleichen. Dies hat zur Folge, dass für rund 90 Prozent der Bevölkerung der Solidaritätszuschlag komplett wegfällt und etwa 6,5 Prozent von einer Verringerung profitieren.
Solltest du in die Freigrenze fallen, werden zukünftig keine 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag von der Einkommensteuer mehr abgezogen. Am meisten profitierst du, wenn dein monatliches Einkommen zwischen 5.000 und 8.000 Euro liegt. Höhere Einkommensklassen profitieren dagegen nicht, ebenso Geringverdiener, da diese auch vorher keinen Solidaritätszuschlag leisten mussten.
Sollte sich dein Jahresgehalt innerhalb der jährlichen Freigrenze befinden, darfst du dich ab Januar 2021 auf monatlich mehr Geld auf dem Konto freuen, da der Solidaritätszuschlag für dich künftig wegfällt. Mitten in der Corona-Pandemie kommt diese Entlastung für kleine und mittlere Einkommen sehr recht. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums kannst du mithilfe des Soli-Rechners überprüfen, wie viel Steuern du dir sparst.
Quellen: bundesregierung.de, steuern.de, bundesfinanzministerium.de
Marina liebt den aromatischen Duft von Kaffee, das klappernde Geräusch der Tastatur und den nachhallenden Klang schöner Worte. Schreiben ist für sie nicht nur ein Beruf, es ist auch ihre große Leidenschaft. Für das Careeasy Karrieremagazin von stellenanzeigen.de schreibt Marina über Themen rund um Karriere und Persönlichkeitsentwicklung.