Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich

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08.03.2010
Bei Angehörigen der Generation Facebook genügt mitunter ein einziges Wort, um schlagartig alt auszusehen. So erntet einer, der seinen Freunden ein attraktives Jobangebot beschreibt und dabei die in Aussicht gestellte Betriebsrente hervorhebt, oft heiter kaschiertes Fremdschämen. Ein leises Glucksen hinter vorgehaltener Hand. Ein Zeigefinger, der rhythmisch gegen die Stirn pocht. Ein anzüglicher Blick auf die Beine des Erzählers. Werfen da etwa schon Stützstrümpfe erste Falten?

Doch wer heute zwischen 20 und 30 Jahre alt ist und mit Geschick und Glück einen sozialversicherungspflichtigen Job ergattert hat, muss tatsächlich weit nach vorne blicken. Laut einer Postbank-Studie vom letzten Jahr gehen nur noch drei Viertel aller Berufstätigen davon aus, im Alter Leistungen aus der gesetzlichen Rente oder Pension zu erhalten. Und selbst wenn: Nach heutigem Stand wird die Rente nur für das Nötigste reichen.

Die meisten Menschen besinnen sich allerdings erst dann auf ihre Altersversorgung, wenn Kleinkinder durch die Wohnung robben. So war es auch bei Wolfgang Kallenbach aus Fulda. 1970, als der Maschinenbauingenieur von Siemens zur IBM wechselte, verzichtete er noch leichten Herzens auf seine angesparte Betriebsrente. Denn auch sein neuer Arbeitgeber winkte mit einer betrieblichen Altersversorgung (BAV). Das fand der Vertriebler zwar nett, und er legte jeden Monat einen Teil seines Nettogehalts zur Seite. Aber der Verlust hätte ihn nicht vom nächsten Karrieresprung abgehalten: "Wer denkt schon so langfristig in die Zukunft? Wenn ich damals hätte wechseln wollen, dann wäre ich gegangen."

Erst mit Mitte 30 zählte Kallenbach, inzwischen längst pensioniert, die ansteigende Staatsverschuldung und die rückläufigen Bevölkerungszahlen zusammen und erkannte: "Ich muss mich selbst um meine finanzielle Alterssicherung kümmern." Nun sah er seine künftige Betriebsrente mit neuen Augen: "Hätte mich danach ein anderer Arbeitgeber abwerben wollen, so hätte er dafür ganz ordentlich etwas auf Gehalt legen müssen."

Angesichts der desolaten Kassenlage der gesetzlichen Rentenversicherung und der sinkenden Nettoeinkommen der Beschäftigten, die das jahrzehntelange Durchhalten bei privaten Lebensversicherungen zu einem Glücksspiel machen, liefert die Betriebsrente ein noch viel schlagkräftigeres Halteargument. "Pensionszusagen werden heute als attraktiver Vergütungsbestandteil betrachtet", bestätigt Rainer Schwinger, BAV-Experte bei der Beratungsgesellschaft Towers Perrin.

Zu Recht. Mit der Rente von morgen sparen Arbeitnehmer heute kräftig Steuern. Die Beiträge werden nämlich direkt vom Bruttolohn abgezogen und verringern so das steuerpflichtige Einkommen. Auch die Sozialversicherungen begünstigen die betriebliche Altersvorsorge. In diesem Jahr können bis zu 2640 Euro in West- und bis zu 2232 Euro in Ostdeutschland steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand zurückgelegt werden.

Von diesem ganz legalen Steuersparmodell profitieren 2007 nach Berechnungen von TNS Infratest etwa zwei Drittel aller Beschäftigten. Im Schnitt legte jeder Arbeitnehmer monatlich 104 Euro für die Betriebsrente zurück. Aus dieser sogenannten Entgeltumwandlung sowie aus Zuschüssen der Arbeitgeber finanzieren sich deren spätere Leistungen. Die Durchführungswege sind gesetzlich limitiert - Direktzusage des Arbeitgebers, Direktversicherungen, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse -, aber es gibt zahllose Varianten bei der Finanzierung. Die Beiträge können allein vom Arbeitgeber kommen, allein von den Arbeitnehmern oder von beiden gemeinsam. Die häufigste Form ist das gemeinschaftliche Anfüttern der Alterskasse. In jedem dritten Betrieb jedoch, Tendenz steigend, legen die Chefs keinen Cent dazu.

Anders als damals bei Wolfgang Kallenbach sind die Ansprüche aus einer Entgeltumwandlung heute vom Tag des BAV-Abschlusses an unverfallbar. Wer älter ist als 24 Jahre und seit mindestens fünf Jahren in der Firma arbeitet, kann sein Erspartes zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. "Wenn der Mitarbeiter vor Ablauf dieser Frist kündigt, fallen die vom Betrieb eingezahlten Beiträge an den Arbeitgeber zurück", erläutert Rainer Schwinger, "die vom Mitarbeiter selbst aufgebrachten Beiträge verfallen aber in keinem Fall." Und sie sind Hartz IV-sicher. Selbst bei längerer Arbeitslosigkeit müssen die angesparten Guthaben nicht vorzeitig aufgezehrt werden

Etwa jede zweite private Betriebsstätte bietet ihren Mitarbeitern eine Zusatzversorgung über die Entgeltumwandlung an - Kleinbetriebe allerdings seltener als große Firmen, in denen die BAV mittlerweile zur Regelleistung gehört. Denn auch die Unternehmen haben etwas davon: Mit jedem in einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder in einer Direktversicherung gebunkerten Euro sparen sie den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. "Je mehr Geld für diesen Zweck aufgewendet wird", erklärt Rainer Schwinger, "desto größer ist die Ersparnis."

Also Gewinner, wohin man schaut: Die Beschäftigten sparen Steuern, Sozialbeiträge und Geld für eine zweite Säule der Alterssicherung, die Controller freuen sich über sinkende Lohnnebenkosten, die Recruiter können mit einem finanziellen Sahnehäubchen locken, Banken und Versicherungen sprudelt neues Geld zu.

Allerdings gehen dem Staat Jahr für Jahr Einkommensteuern und den Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenkassen Beiträge durch die Lappen. "Weil bei den Sozialkassen weniger ankommt, sinken die gesetzlichen Renten", kritisiert Albrecht Müller, Volkswirt, früherer Politmanager und Herausgeber des Blog www.nachdenkseiten.de, "und zwar für alle Arbeitnehmer - nicht nur für die mit einer zusätzlichen Altersversorgung." Das schüre die Furcht vor Altersarmut und lasse die Kassen der Versicherungen, der Finanzdienstleister und der Banken noch lauter klingeln. "Wenn es ihnen gelingt, auch nur zehn Prozent der der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge von der staatlichen Rente auf die Privatvorsorge umzuleiten, dann erreichen sie einen riesigen Umsatzzuwachs."

Die Wirtschaftskrise funkte dazwischen. Seit 2007 geht das Beitragsaufkommen in der BAV zurück. "Fachkundige Beratung wird weniger in Anspruch genommen", bedauert die Postbank, "und Gespräche über Altersvorsorge sind geradezu tabu."

Pro und Con zur betrieblichen Altersvorsorge
Seit 2005 hat jeder Arbeitnehmer, der einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, das Recht, einen Teil seines Nettoeinkommens in Sparbeiträge fürs Alter umzuwandeln. Allerdings bestimmt der Arbeitgeber, wie und wo das Kapital für die betriebliche Altersvorsorge angelegt wird. Nach seiner Wahl wird es von einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, von einer Versicherung oder einer Unterstützungskasse angelegt und verwaltet. Unternehmen können auch selbst mit dem Kapital arbeiten, wenn sie ihren Mitarbeitern die künftigen Leistungen garantieren ("Direktzusage").
Sowohl die Anwartschaften auf eine betriebliche Versorgung, sofern sie unverfallbar sind, als auch die laufenden Rentenzahlungen sind gesetzlich abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein garantiert bis zu bestimmten Höchstgrenzen alle unverfallbaren Anwartschaften und solche Rentenansprüche, die über die Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds erzielt wurden. Lediglich die Direktversicherung und die Pensionskasse sind im Insolvenzfall nicht abgesichert.

Christine Demmer

Acumeo



 
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