Zehntausende Leiharbeiter können nach wie vor auf höhere Renten hoffen. Rechtsklarheit darüber gibt es aber noch nicht, wie aus einer Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund vom 21.12.2010 in Berlin hervorgeht.
Höhere Renten für Zeitarbeiter? Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der vergangenen Woche: Die obersten Arbeitsrichter sprachen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab. Ob das auch bereits bestehende CGZP-Verträge einschließt, ist unklar. In der DRV-Mitteilung heißt es dazu, solange die schriftliche Begründung nicht vorliege, lasse sich "nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung im Hinblick auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantworten ist". Rentenbezieher ab Rentenbeginn 2006 könnten betroffen sein Sollten von den Zeitarbeitsfirmen mit CGZP-Verträgen höhere Beiträge ab Dezember 2005 nachgemeldet werden, "kann sich für Rentenbezieher hieraus nachträglich eine höhere Rentenleistung ergeben". Betroffen könnten Rentenbezieher mit einem Rentenbeginn ab 2006 sein. Betroffene sollten Überprüfungsantrag stellen Damit die erhöhten Rentenleistungen auch für 2006 anerkannt werden können, sollten die Betroffenen noch vor Jahresende einen formlosen Überprüfungsantrag bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Kostenlose Auskünfte gebe es über das Servicetelefon der Rentenversicherung unter 0800 10004800. DRV macht Ansprüche auf Nachzahlung bei Unternehmen geltend Nach einem Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" wird die gesetzliche Rentenversicherung am 22.12.2010 bei 2.700 Unternehmen der Branche Ansprüche auf die Nachzahlung von Sozialabgaben geltend machen. In dem Schreiben der Behörde an die Firmen heiße es: "Um Schaden von den Sozialversicherungen abzuwenden, sehen wir uns verpflichtet, hiermit fristwahrend die Ansprüche auf entgangene Sozialversicherungsbeiträge geltend zu machen." Zudem kündigte die Rentenversicherung dem Bericht zufolge umfangreiche Prüfungen bei den Zeitarbeit-Unternehmen an. Diese müssten unverzüglich prüfen, "welche Beitrags- und Meldepflichten im Nachgang zu diesem Urteil zu erfüllen sind". 2011 werde dann jedes angeschriebene Unternehmen von der Rentenversicherung geprüft. Dabei werde ermittelt, "ob die Beiträge zutreffend abgeführt und entsprechende Meldungen abgegeben wurden".
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