Rechte des Mitarbeiters bei unrichtiger Führung der Personalakte

Zurück
29.11.2010
Ein Mitarbeiter darf der Personalakte Erklärungen hinzufügen. Lesen Sie in Teil 2 unserer Serie, wie diese Gegenäußerungen zum Bestandteil der Personalakte werden.

Gegenäußerungen des Mitarbeiters abheften
Nach § 83 Abs. 2 BetrVG ist der Mitarbeiter berechtigt, der Personalakte Erklärungen zu ihrem Inhalt beizufügen. Der Gesetzgeber räumt dem Mitarbeiter auf diese Weise die Gelegenheit ein, die Personalakte so zu ergänzen, dass die darin enthaltenen Vorgänge ein seines Erachtens objektiv richtiges Bild widerspiegeln.

Stößt deshalb ein Mitarbeiter bei der Akteneinsicht auf Schriftstücke, mit deren Inhalt er nicht einverstanden ist, glaubt er zum Beispiel, einer wenig schmeichelhaften Personalbeurteilung widersprechen zu müssen, so sind seine schriftlichen Erklärungen auf sein Verlangen der Personalakte beizufügen.

Erklärung muss sich auf konkreten Vorgang beziehen
Die Erklärung muss "zum Inhalt der Personalakte" gemacht werden, muss sich also auf einen konkreten Vorgang in der Personalakte beziehen. Wie jedes Recht findet auch der Anspruch auf eine Gegenerklärung seine Grenzen am Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), weshalb z. B. die Erklärung keinen unangemessenen Umfang und keinen den Arbeitgeber und seine leitenden Mitarbeiter beleidigenden Inhalt haben darf.

Direkt beim beanstandeten Schriftstück anheften
Die Erklärungen des Arbeitnehmers sind unmittelbar bei dem beanstandeten Schriftstück abzuheften. Ein Leser soll nämlich sofort und nicht erst viele Seiten später die Gegenerklärung zur Kenntnis nehmen können. Dieses Verlangen darf nicht mit dem Hinweis verwehrt werden, die Personalakte sei chronologisch geordnet.

Dauer der Aufbewahrung
Die Gegenerklärung ist solange aufzubewahren wie der Vorgang, gegen den sie sich richtet. Bei dessen Entfernung kann auch die Gegenerklärung entnommen werden. Zweckmäßigerweise wird sie dem Mitarbeiter mit dem Hinweis zurückgegeben, dass der gesamte Vorgang aus der Personalakte entnommen wurde.

Mehr News von PERSONALmagazinpowered by
personalmagazin
 

Weitere Nachrichten zum Thema

Jobangebote finden

Stellenangebote per E-Mail
Wir informieren Sie per E-Mail über neue Jobs, die Ihrem Suchprofil entsprechen.

Firmensuche
Suchen Sie nach TOP-Unternehmen, die aktuell Mitarbeiter suchen.

Lebenslauf einstellen
Stellen Sie anonym Ihren Lebenslauf ein und lassen Sie sich von Unternehmen kontaktieren.

Karrieremessen
Treten Sie in Kontakt mit Top-Unternehmen auf Messen und Veranstaltungen.

Über uns / Kontakt / Karriere bei stellenanzeigen.de / Impressum / AGB / Datenschutz / Support / Jobsuche nach Städten / nach Unternehmen / Sitemap

Mediennetzwerk / stellenanzeigen.de auf Facebook / Twitter Job Alert / Twitter Stellenanzeigen / Twitter HRnews_de / stellenanzeigen.de mobil

Anzeigenmärkte im Internet: Immobilien / Stellenangebote / Gebrauchtwagen / Kfz-Teile & Service / Ferienwohnungen / Kleinanzeigen

© 2012 stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG

Stellenangebote und Jobs
Jobs & Stellenangebote von stellenanzeigen.de
» Zur Startseite
Registrieren/Login




Zugangsdaten vergessen?

Jetzt kostenlos registrieren