Umsatzeinbußen reichen nicht ohne Weiteres für betriebsbedingte Kündigung der Mitarbeiter

Zurück
04.08.2010
Rechtfertigt ein Umsatzrückgang und weniger Arbeitsanfall ohne Weiteres zur Begründung einer Kündigung? Nicht beim LAG Rheinland-Pfalz. Da müssen schon genauere Aufstellungen über Arbeitsanfälle, -verteilungen etc. her, um wirksam kündigen zu können.

Der Arbeitgeber hatte in dem Fall dem Arbeitnehmer betriebsbedingt mit der Begründung gekündigt, der Bedarf für seine Tätigkeit sei zu 75 Prozent zurückgegangen. Auftrags- und Umsatzrückgänge hätten zu einer völligen Umstrukturierung des Unternehmens geführt. Der Arbeitnehmer wandte sich vor Gericht gegen die Kündigung - mit Erfolg.

Weniger Arbeit allein ist kein Kündigungsgrund
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht ohne weiteres gerechtfertigt, weil ein Mitarbeiter deutlich weniger zu tun hat. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Mitarbeiter allein für die konkrete Tätigkeit eingestellt worden sei.

Die Richter waren der Ansicht, der Arbeitgeber habe nicht plausibel dargelegt, dass mit dem Auftragsrückgang und der Umstrukturierung der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen sei.

Nachvollziehbaren Aufstellung der Arbeitsvolumina, Stundenzahlen und Aufgabenbereiche
Für eine betriebsbedingte Kündigung auf Grund von Umsatzenbußen vermisste das Gericht:
- nachvollziehbaren Aufstellung der in Anspruch genommenen Arbeitsvolumina,
- deren Zuordnung zu bestimmten Stundenzahlen,
- deren Aufteilung auf bestimmte Aufgabenbereiche,
- die Darstellung warum eine Übertragung anderweitiger Aufgaben an den Kläger nicht möglich war
- und wie sich im Laufe welchen Zeitraums konkret die Arbeitsvolumina verändert, d. h. reduziert haben sollen.
- Insoweit genügt der Hinweis auf Umsatzeinbußen gerade nicht, da es in erster Linie nicht darauf, sondern auf den Arbeitszeit- und -kräftebedarf im Betrieb der Beklagten ankommt.

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.3.2010, 5 Sa 713/09).

Mehr News von PERSONALmagazinpowered by
personalmagazin



Mehr zum Thema Betriebsbedingte Kündigung


 
Drucken
Weiterempfehlen

Weitere Nachrichten zum Thema

Jobangebote finden

Stellenangebote per E-Mail
Wir informieren Sie per E-Mail über neue Jobs, die Ihrem Suchprofil entsprechen.

Firmensuche
Suchen Sie nach TOP-Unternehmen, die aktuell Mitarbeiter suchen.

Lebenslauf einstellen
Stellen Sie anonym Ihren Lebenslauf ein und lassen Sie sich von Unternehmen kontaktieren.

Karrieremessen
Treten Sie in Kontakt mit Top-Unternehmen auf Messen und Veranstaltungen.

Über uns / Kontakt / Karriere bei stellenanzeigen.de / Impressum / AGB / Datenschutz / Support / Jobsuche nach Städten / nach Unternehmen / Sitemap

Mediennetzwerk / stellenanzeigen.de auf Facebook / Twitter Job Alert / Twitter Stellenanzeigen / Twitter HRnews_de / stellenanzeigen.de mobil

Anzeigenmärkte im Internet: Immobilien / Stellenangebote / Gebrauchtwagen / Kfz-Teile & Service / Ferienwohnungen / Kleinanzeigen

© 2012 stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG

Stellenangebote und Jobs
Jobs & Stellenangebote von stellenanzeigen.de
» Zur Startseite
Registrieren/Login




Zugangsdaten vergessen?

Jetzt kostenlos registrieren