Vorstandsvergütung: Jede vierte AG ändert Grundlegendes

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04.03.2010
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) haben mehr als die Hälfte der Aktiengesellschaften ihre Vergütungssysteme für den Vorstand bereits angepasst: Der größere Teil der Befragten (34 Prozent) hat sich dabei auf geringfügige Anpassungen beschränkt, während 25 Prozent sogar eine grundlegende Überarbeitung vorgenommen haben.

Als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sehen die Aktiengesellschaften in Deutschland eine noch unklare Rechtslage, die Definition von Angemessenheit und die Herabsetzung von Vorstandsbezügen bei einer Verschlechterung der Unternehmenslage. Die Verlagerung der Verantwortung vom Ausschuss in den Gesamtaufsichtsrat sehen die Unternehmen überraschenderweise eher unkritisch. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Kienbaum-Studie, an der sich 53 der größten deutschen Aktiengesellschaften im Januar 2010 beteiligt haben.

"Die Unternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben des VorstAG mit Blick auf Angemessenheit und Nachhaltigkeit. Über praktische Fragen hinaus steht das gesamte System von Aufsichtsrat und Vorstand vor einer Neuorientierung. Nachhaltigkeit und Koppelung an die strategischen Unternehmensziele nehmen den Vorstand stärker in die Pflicht", sagt Alexander v. Preen, Geschäftsführer der Kienbaum Management Consultants.

Der Markt als Maßstab für Vergütungshöhe
Rund 80 Prozent der Befragten haben bereits ihre bestehenden Vergütungssysteme auf Übereinstimmung mit der neuen Rechtslage überprüft. Weiterhin hat der überwiegende Teil der befragten Unternehmen bereits einen Vergleich der Vergütungshöhe in Bezug auf den Wettbewerb (77 Prozent) sowie bezogen auf die Vergütungshöhen im eigenen Unternehmen (64 Prozent) durchgeführt. Beim Vergleich mit dem Wettbewerb orientieren sich immerhin 42 Prozent nicht ausschließlich an deutschen Firmen, sondern ziehen auch internationale Unternehmen als Maßstab heran. Der Vergleich mit den Gehaltshöhen im eigenen Unternehmen hat für die Befragten einen deutlich geringeren Stellenwert als der Marktvergleich; er dient eher als ergänzendes Kriterium und ist wichtig für die Kommunikation mit den Stakeholdern.

Gesetzgeber fordert Nachhaltigkeit
Die gesetzliche Forderung von Nachhaltigkeit setzen die meisten Unternehmen mittels einer stärkeren Gewichtung variabler Vergütungskomponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage sowie spezifischen nachhaltigen Kennzahlen um (75 Prozent beziehungsweise 50 Prozent). Als wichtigste Bezugsgröße etwaiger Kennzahlen nennen die Unternehmen die strategische Unternehmensentwicklung (70 Prozent), gefolgt vom Aktienkurs (45 Prozent). Jahresbezogene Bonuszahlungen hält die deutliche Mehrheit der Unternehmen weiterhin für zulässig, sofern sie um Systeme mit mehrjährigen Bemessungsgrößen ergänzt werden und diese mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung betragen.

Individuelle Leistung berücksichtigen
57 Prozent plädieren für eine explizite Berücksichtigung der individuellen Leistung in der Vorstandsvergütung. Nahezu alle Unternehmen sehen den Präsidial- beziehungsweise Personalausschuss weiterhin in der Verantwortung: Zwar darf er nach neuer Rechtslage nicht mehr über die Vorstandsvergütung beschließen, soll aber künftig die Abstimmung im Plenum vorbereiten. Ergänzt und dokumentiert werden bei den meisten Unternehmen die Entscheidungen über die Vorstandsvergütung durch Sitzungsprotokolle (92 Prozent), aber auch externe Vergütungsgutachten (51 Prozent). Eine mögliche Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei Verschlechterung der Geschäftslage sollte nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats getroffen werden, meinen 65 Prozent der Befragten. Die neue Möglichkeit einer Billigung der Vorstandsvergütung durch die Hauptversammlung wollen 46 Prozent der befragten Unternehmen aktiv nutzen und diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen; ein fast ebenso großer Teil will das Thema nur im Falle eines entsprechenden Aktionärsantrags behandeln.

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