Entzug der Fahrerlaubnis - Kündigung ist möglich

Zurück
25.02.2010
Unter Alkoholeinfluss eine rote Ampel überfahren - die Konsequenzen aus einem solchen Verhalten zeigt aktuell das Beispiel der Ratsvorsitzenden der EKD Margot Käßmann: Freiwilliger Rücktritt nach Führerscheinentzug. Passiert dies einem Arbeitnehmer, der im Job auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann eine Kündigung die Folge sein.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein personenbedingter Kündigungsgrund.

Wann ist eine Kündigung möglich?
Die Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und andere Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind.

Ist die Fahrtätigkeit nicht Hauptpflicht (wie beim Kraftfahrer), sondern nur Voraussetzung, um zum Ort der Arbeitsleistung zu gelangen (Außendienstmitarbeiter), könnte der Arbeitnehmer zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung dem Arbeitgeber anbieten, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln tätig werden oder auf eigene Kosten einen Fahrer einsetzen könne.

Wird die Fahrerlaubnis nur vorläufig entzogen, werden dem Arbeitgeber bis zur endgültigen Entscheidung Überbrückungsmaßnahmen eher zugemutet.

Häufig denkt der Arbeitgeber eines Kraftfahrers, der die Fahrerlaubnis verloren hat, an eine fristlose Kündigung. Diese bedarf, abgesehen von der zweiwöchigen Ausschlussfrist in § 626 Abs. 2 BGB, eines wichtigen Grundes, der so wichtig ist, dass nicht einmal die Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist. Hier muss der Arbeitgeber zuerst prüfen, ob zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zugewartet und dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit zugeteilt werden kann.

Mehr News von PERSONALmagazinpowered by
personalmagazin

 
Drucken
Weiterempfehlen

Weitere Nachrichten zum Thema

Jobangebote finden

Stellenangebote per E-Mail
Wir informieren Sie per E-Mail über neue Jobs, die Ihrem Suchprofil entsprechen.

Firmensuche
Suchen Sie nach TOP-Unternehmen, die aktuell Mitarbeiter suchen.

Lebenslauf einstellen
Stellen Sie anonym Ihren Lebenslauf ein und lassen Sie sich von Unternehmen kontaktieren.

Karrieremessen
Treten Sie in Kontakt mit Top-Unternehmen auf Messen und Veranstaltungen.

Über uns / Kontakt / Karriere bei stellenanzeigen.de / Impressum / AGB / Datenschutz / Support / Jobsuche nach Städten / nach Unternehmen / Sitemap

Mediennetzwerk / stellenanzeigen.de auf Facebook / Twitter Job Alert / Twitter Stellenanzeigen / Twitter HRnews_de / stellenanzeigen.de mobil

Anzeigenmärkte im Internet: Immobilien / Stellenangebote / Gebrauchtwagen / Kfz-Teile & Service / Ferienwohnungen / Kleinanzeigen

© 2012 stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG

Stellenangebote und Jobs
Jobs & Stellenangebote von stellenanzeigen.de
» Zur Startseite
Registrieren/Login




Zugangsdaten vergessen?

Jetzt kostenlos registrieren