Bundesregierung: Kurzarbeiterregeln könnten gelockert werden

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18.02.2010
In der schwarz-gelben Regierungskoalition wird eine weitere Lockerung der Regeln zum Kurzarbeitergeld nicht mehr ausgeschlossen. Auch der Bundesrat forderte die Regierung zu weitgreifenderen Regelungen auf.

IG Metall und Arbeitgeber forderten für ihren geplanten Jobsicherungspakt in der Metallindustrie, Betriebe mit Kurzarbeit auch über 2010 hinaus von Sozialabgaben zu entlasten. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, sagte dem "Handelsblatt" am 18.02.2010 dazu, dass er sich eine Verlängerung der Übernahme der Sozialbeiträge bei Kurzarbeit auch über den Winter 2010/11 hinaus vorstellen könne - falls die wirtschaftliche Situation weiter angespannt bleibe.

Auch die FDP will sich den Überlegungen zumindest nicht verschließen: "Wir werden uns das genau ansehen und im Lichte der Arbeitsmarktentwicklung prüfen", sagte FDP-Sozialexperte Heinrich Kolb.

Erstattung der Sozialbeiträge bis Ende 2010
Die schwarz-gelbe Regierung hatte im Herbst zwar die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für eine Zeit bis maximal Juni 2012 auf 18 Monate verlängert. Dies gilt aber nicht für die Regelung, wonach Betriebe die sonst auf das Kurzarbeitergeld fälligen Sozialbeiträge weitgehend von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet bekommen. Sie ist weiter bis Ende 2010 befristet.

Forderungen des Bundesrats
Auch der Bundesrat fordert, dass bei einem erneuten Bezug von Kurzarbeitergeld die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem ersten Kalendermonat sicherzustellen sei. Dies sei nötig, um ausreichende Planungssicherheit für die Betriebe ab 2010 zu schaffen.

Bundesrat fordert Erweiterung des Kurzarbeitergelds
Des Weiteren fordern die Länder mit einer gefassten Entschließung die Bundesregierung dazu auf, die zurzeit bestehende dreimonatige Anspruchslücke für den Bezug von Kurzarbeitergeld einmalig auzuheben. So soll ein nahtloser Übergang beim erneuten Bezug von Kurzarbeitergeld ab 2010 gewährleistet und die wirtschaftliche Existenzfähigkeit betroffener Betriebe in der aktuell herrschenden Wirtschaftskrise sichergestellt werden.

Nach geltender Rechtslage ist ein solcher nahtloser Übergang von einem bestehenden in einen weiteren Anspruchszeitraum nicht möglich. Eine neue Bezugsfrist beginnt nach den derzeitigen Regelungen des Sozialgesetzbuches erst dann, wenn seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld geleistet wurde, 3 Monate vergangen sind und die Anspruchsvoraussetzungen erneut vorliegen.

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