Abfindungen sind nicht selbstverständlich

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04.08.2009
Viele Arbeitnehmer denken, sie hätten bei einer Kündigung generell Anspruch auf eine Abfindung - das ist aber ein Irrtum.

Anspruch auf Abfindung?
Ob der Arbeitnehmer eine Anspruch auf eine Abfindung hat, ist in der Regel Verhandlungssache. Ein Anrecht auf eine derartige Entschädigungszahlung haben Arbeitnehmer nur, wenn sie
- in einem Sozialplan
- oder in Tarifvertrag vorgesehen ist,
- oder wenn sie ihm vom Gericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zugesprochen wird.

Abfindung in welcher Höhe?
Die Höhe einer Abfindung kann stark variieren:
- Bei betriebsbedingten Kündigungen einigten sich Arbeitgeber und Mitarbeiter in Westdeutschland oft auf ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr, in Ostdeutschland ist der Betrag meist etwas niedriger.

- Wer sich als Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, kann mit einer Abfindung in Höhe von vier Fünfteln bis einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr rechnen.

Betroffene müssten aber beachten, dass Abfindungen besteuert werden. Dadurch bleiben kinderlosen Singles mit einem Jahresgehalt von 50 000 Euro von einer 10 000 Euro hohen Abfindung nur etwa 6000 Euro übrig.

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